SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
HALLO „ZUSAMMEN“
Der Senat von Berlin hat am 31. August 2021 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. In Kraft treten wird diese Regelung ab 04. September und ist bis zum 27. September begrenzt.
Auszug / Screenshot der DEHOGA – Webseite.
Beim Besuch von geschlossenen Räumen von Gaststätten und Kantinen werden die Verantwortlichen verpflichtet, Nachweise zur Testung, Impfung oder Genesung zu überprüfen und bei fehlendem Nachweis den Zutritt zu verweigern, § 18 Absatz 1.
(Quelle: https://www.dehoga-berlin.de/…/fuenfte-verordnung-zur…/)

Auswirkung auf das SAMPOR-KAFFEE-BERLIN:
Unabhängig von der Thematik 2G oder 3G stellt sich die Frage bei mir nicht !!! Das SAMPOR-KAFFEE-BERLIN hat eine Verkaufsfläche von ca. 34 qm – d.h. bei 2 belegten Sitzplätzen und 1 Inhaber (Regel 1 Person / 10 qm) könnte niemand mehr das Geschäft betreten und Lebensmittel einkaufen. Daher wird es auch in diesem Jahr »»» KEINE SITZPLÄTZE ««« in den Geschäftsräumen des SAMPOR-KAFFEE-BERLIN geben.
DANKE für EUER VERSTÄNDNIS
Bleibt GESUND & ZUVERSICHTLICH
EUERChristian Sakowski
PS:
Die kleine bzw. große Terrasse ist weiterhin geöffnet und die Möglichkeit des COFFEE TO GO ist gegeben.